• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Entwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.

Neben dem Jahressteuergesetz 2009 bastelt die Regierung noch an einem zweiten Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften: Am 23. Juli 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet. Entscheiden Sie selbst, ob die geplanten Änderungen auch für Sie eine Erleichterung bringen:

  • Elektronische Steuererklärung: Ab 2011 soll für eine ganze Reihe von Steuererklärungen und ergänzenden Daten die Pflicht zur elektronischen Abgabe bestehen. Das gilt für die Einkommensteuererklärung von Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften (Selbstständige und Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte), der Erklärungen zur Körperschaftsteuer, der Erklärungen zur Gewerbesteuer und Gewerbesteuerzerlegung, der Erklärung zur gesonderten Feststellung und der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Alle Erklärungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

  • Elektronische Datenübermittlung: Weitere Daten akzeptiert die Finanzverwaltung zukünftig ebenfalls oder sogar ausschließlich auf elektronischem Weg. Für Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) wird dieser Weg eröffnet, für Bescheinigungen über Vermögenswirksame Leistungen und Meldungen über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit wird er vorbereitet. Vorgeschrieben wird die elektronische Übermittlung ab 2010 für die Bescheinigung der Altersvorsorgebeträge durch den Anbieter. Dem muss der Steuerpflichtige zwar zustimmen, allerdings ist die Zustimmung Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.

  • Schwellenwerte: Die Schwellenwerte für die Lohnsteuer-Anmeldungen werden von 800 auf 1.000 Euro (Pflicht zur vierteljährlichen Abgabe oberhalb dieser Jahressumme) und von 3.000 auf 4.000 Euro (monatliche Abgabepflicht) angehoben. Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung steigen die Schwellenwerte von 512 auf 1.000 Euro (vierteljährliche Abgabe) und von 6.136 auf 7.500 Euro (monatliche Abgabe).

  • Prüfungen: Auf Antrag des Arbeitgebers können die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Prüfung durch den Träger der Rentenversicherung voraussichtlich ab 2010 zeitgleich erfolgen.

  • Bagatellgrenze: Die Bagatellgrenze von 1.000 Euro zur Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in einem Betrag statt in zehn Jahresraten wird rückwirkend gesetzlich festgeschrieben.

  • Rechnungsstellung: Für steuerfreie Umsätze wird die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung gestrichen, ebenso die Pflicht zur Erteilung einer Sammelrechnung in Papierform für elektronisch übermittelte Rechnungen im EDI-Verfahren.

  • Vorläufige Festsetzung: Um der Flut von Einsprüchen zu begegnen, soll eine vorläufige Steuerfestsetzung (Vorläufigkeitsvermerk) grundsätzlich möglich sein, wenn ein Verfahren bei einem Bundesgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Auf die Frage der Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit kommt es dann nicht mehr an.

Von den genannten Ausnahmen abgesehen sollen die Änderungen ab dem 1. Januar 2009 gelten.