• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vererblichkeit des Verlustabzugs weggefallen

Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Bisher konnten Erben einen Verlustabzug, den der Erblasser nicht ausgenutzt hatte, bei ihrer eigenen Einkom-mensteuererklärung geltend machen. Doch nun hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und beseitigt damit rund 46 Jahre anderslautender Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs ist der Meinung, dass es weder eine zivilrechtliche noch eine steuerrechtliche Grundlage gibt, das Prinzip der Individualbesteuerung und der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit bei der Einkommensteuer zu durchbrechen.

Gleichzeitig aber hat der Große Senat noch einen weiteren wichtigen Beschluss in das Urteil aufgenommen: Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die bisherige gegenteilige Regelung in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tags der Veröffentlichung dieses Urteils, also dem 12. März 2008, eingetreten sind. Dass der Bundesfinanzhof eine solche Vertrauensschutzregelung in ein Urteil mit aufnimmt, ist ein echtes Novum, auch wenn die Anknüpfung an den Veröffentlichungstag ausgerechnet in einer Frage der Vererbbarkeit zumindest einen makaberen Beigeschmack hat. Immerhin sucht sich der Erblasser seinen Todestag in der Regel nicht aus oder verschiebt ihn nach Belieben um einige Wochen, um steuerliche Dispositionen zugunsten seines Erben ändern zu können.

In den Fällen, in denen der Erbfall unerwartet eintritt und die geänderte Rechtsprechung vom Erblasser nicht mehr berücksichtigt werden konnte, wird man also auf die Kooperation der Finanzverwaltung angewiesen sein, zum Beispiel die Rücknahme einer Entscheidung bei einem steuerlichen Wahlrecht im Billigkeitsweg. In jedem Falle wird die generationenübergreifende Steuerplanung durch den neuen Beschluss nicht einfacher, besonders, wenn der Erbfall auf absehbare Zeit unausweichlich ist. Gerne beraten wir Sie über die individuellen Konsequenzen dieses Urteils.