• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Abzug von privaten Steuerberatungskosten

Ein Finanzgericht hält die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten für verfassungsgemäß.

Zu den ersten Amtshandlungen der Großen Koalition gehörte die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten. Dagegen sind mittlerweile mehrere Klagen anhängig. Das erste Urteil ist allerdings nicht im Sinne der Steuerzahler ausgefallen: Zwar bestehe aufgrund der Komplexität des Steuerrechts für Steuerpflichtige ein wirtschaftlicher Druck, Steuerberatungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Trotzdem rechtfertige dies nicht deren Einordnung als unvermeidbare Privatausgaben. Jetzt wird der Bundesfinanzhof entscheiden müssen.

Unterdessen hat das Bundesfinanzministerium nach zwei Jahren endlich erklärt, wie es sich die Aufteilung zwischen abzugsfähigen und nicht mehr abzugsfähigen Steuerberatungskosten vorstellt. Da früher wenigstens die gesamten Steuerberatungskosten abzugsfähig waren, machte es in der Regel auch keinen großen Unterschied, wenn ein Betrag einmal den Sonderausgaben statt den Werbungskosten oder Betriebsausgaben zugeordnet wurde oder umgekehrt. Heute ist aber eine genaue Abgrenzung notwendig. Wenn man bedenkt, dass die Streichung des Sonderausgabenabzugs seinerzeit unter anderem mit einer Rechtsvereinfachung begründet wurde, dann handelt es sich bei dem neuen Erlass um eine Vereinfachungsregelung zur Vereinfachung der Rechtsvereinfachung.

Für teils beruflich und teils privat veranlasste Steuerberatungskosten beispielsweise werden mehrere Aufteilungsverfahren vorgegeben. In jedem Fall ist eine sachgerechte Schätzung möglich, wobei das Schreiben keine Anhaltspunkte enthält, wie diese vorzunehmen ist. Soweit es sich nicht um ein Pauschalhonorar handelt, ist eine Aufteilung von 50 % zulässig. In jedem Fall können von den gemischt veranlassten Kosten bis zu 100 Euro pro Jahr auch ohne Schätzung oder sonstige Grundlage den abzugsfähigen Kosten zugeordnet werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen die optimale Berücksichtigung der neuen Vorgaben im Einzelfall.

Soweit noch 2005 Vorschüsse für spätere Beratungsleistungen gezahlt wurden, sind diese zwar in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Bei einer späteren Rückzahlung soll allerdings auch ein schon bestandskräftiger Bescheid noch rückwirkend geändert werden. Ärgerlich ist außerdem, dass sich das Schreiben nicht an Zusagen hält, die anlässlich der Gesetzesänderung von den Koalitionsspitzen gegeben wurden. So sollten eigentlich Steuerberatungskosten, die auf die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten entfallen, auch abzugsfähig sein, da sie ohnehin meist erwerbsbedingt entstehen. Nun werden diese Kosten aber dem nicht abziehbaren Privatbereich zugeordnet.

Auch eine Reihe anderer Fragen bleiben noch unbeantwortet. Da aber jetzt die Klage gegen die Streichung des Sonderausgabenabzugs beim Bundesfinanzhof anhängig ist, besteht ein Anspruch auf Ruhen des Verfahrens, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Erst wenn diese zum Nachteil der Steuerzahler ausfallen sollte, werden die Finanzgerichte weitere Abgrenzungsprobleme lösen müssen, sofern sich die Verwaltung nicht dazu äußert.

Vermutlich wird am Ende wohl wieder einmal das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben und die Frage beantworten müssen, ob Steuerberatungskosten unvermeidbar sind. Die Verfassungsrichter werden dann nicht nur berücksichtigen müssen, dass Deutschland wohl das komplizierteste Steuerrecht der Welt besitzt. Sie werden auch mit dem Umstand konfrontiert sein, dass Deutschland ganz sicher das einzige Land ist, in dem selbst eine Rechtsvereinfachung das Steuerrecht komplizierter machen kann.