• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Spekulationssteuer bis 2004 bleibt problematisch

Zur Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer bis 2004 existieren nach wie vor widersprüchliche Meinungen und Urteile.

Im Dezember 2007 hat der Bundesfinanzhof wieder einmal seine Auffassung bestätigt, dass die Besteuerung von Wertpapiergeschäften ab 1999 nicht mehr verfassungswidrig sei. Dabei stützt er sich auf das zum 1. April 2005 eingeführte Kontenabrufverfahren, dass auch eine rückwirkende Prüfung zulasse. Doch nach wie vor gibt es sowohl in der Fachliteratur als auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte Meinungen, die dem Bundesfinanzhof deutlich widersprechen.

Dazu gehört nicht nur das Urteil des Finanzgerichts München, das der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorausging. Ungewöhnlich schnell, nämlich innerhalb von nur zwei Monaten hatte der Bundesfinanzhof dieses Urteil in der Revision verworfen und seine eigene Ansicht bestätigt. Allerdings ging es hier auch nur um eine Aussetzung der Vollziehung.

Deutlicher formuliert das Hessische Finanzgericht seine Zweifel: Es sei fraglich, ob eine Verfassungswidrigkeit überhaupt rückwirkend durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden könne. Dazu müsste eine Vollzugsdichte auch für zurückliegende Besteuerungszeiträume geschaffen werden, die angesichts der Personalkapazität der Finanzverwaltung kaum vorstellbar sei. Und wenn tatsächlich, wie der Bundesfinanzhof behauptet, durch das Kontenabrufverfahren das Vollzugsdefizit rückwirkend beseitigt sei, dann hätte das Bundesverfassungsgericht eigentlich keinen Grund gehabt, die Spekulationssteuer für 1997 und 1998 als verfassungswidrig zu beurteilen. Denn diese Jahre wären innerhalb der zehnjährigen Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung ebenfalls noch änderbar gewesen.

Die Unsicherheit über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer in den Jahren von 1999 bis 2004 bleibt angesichts der widersprüchlichen Rechtsprechung also mindestens solange bestehen, bis das Bundesverfassungsgericht auch über diesen Zeitraum entschieden hat. Ein entsprechendes Verfahren ist dort anhängig, und daher ist wohl noch in diesem Jahr mit einem Urteil zu rechnen. Wegen des anhängigen Verfahrens werden Steuerbescheide in diesem Punkt automatisch für vorläufig erklärt, sodass ein Einspruch nicht notwendig ist. Allerdings kann im Einzelfall ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ratsam sein.