• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Voraussetzungen und Grenzen der doppelten Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof musste sich in mehreren Fällen mit der doppelten Haushaltsführung auseinandersetzen.

Im Sommer fällte der Bundesfinanzhof eine ganze Reihe von Urteilen, die sich mit der doppelten Haushaltsführung befassten, insbesondere der doppelten Haushaltsführung von Alleinstehenden. So spricht es nicht von vornherein gegen eine doppelte Haushaltsführung, dass ein Arbeitnehmer seinen Hausstand im Haus seiner Eltern hat. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Gesamtwürdigung einen eigenen Hausstand nachweisen kann, der auch seinen Lebensmittelpunkt darstellt. Nicht ausreichend ist, dass die Wohnung zwar über einen eigenen Eingang zu erreichen ist, ansonsten aber eine ganz überwiegende Anteilnahme am Haushalt der Eltern stattfindet, sodass der Alleinstehende als Teil des elterlichen Haushalts anzusehen ist.

Bei Alleinstehenden spricht allerdings einiges dafür, dass sich der Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort befindet, je länger die Beschäftigung dauert, und die weitere zur Verfügung stehende Wohnung lediglich für Besuchs- bzw. Ferienzwecke vorgehalten wird. In diesen Fällen muss das Finanzamt daher zuerst prüfen, ob sich der Lebensmittelpunkt weiter am Heimatwohnsitz befindet. Es ist auch von Bedeutung, ob eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Wohnung im Haus der Eltern erfolgt, wobei die kostenlose Überlassung nicht zwingend gegen eine doppelte Haushaltsführung spricht. Trägt der Arbeitnehmer die sonstigen Kosten, kann trotzdem ein eigener Hausstand vorliegen.

Generell der Höhe nach begrenzt ist der Werbungskostenabzug nach einem weiteren Urteil auf die Kosten für eine 60-m²-Wohnung zum örtlichen Durchschnittsmietsatz. Dabei ist nach der Urteilsbegründung außer Betracht zu lassen, ob der berufliche Status oder gesellschaftliche Verpflichtungen eine größere Wohnung rechtfertigen. Allerdings können gegebenenfalls die Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer in der Zweitwohnung zusätzlich geltend gemacht werden. Umgekehrt können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die Kosten geltend gemacht werden, die nicht auf das Arbeitszimmer entfallen.