• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderungen im Jahressteuergesetz 2008

Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.

In seiner Sitzung am 8. November 2007 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz abschließend beraten und vor der Verabschiedung noch zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen. Der Bundesrat hat das Gesetz dann am 30. November 2007 in der geänderten Fassung verabschiedet. Folgende Änderungen enthält das Gesetz:

  • Anteilsverfahren beim Lohnsteuerabzug: Mit dem optionalen Anteilsverfahren wurde ein zentraler Punkt des Gesetzes komplett gestrichen. Beim Anteilsverfahren hätten Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen wahlweise den Lohnsteuerabzug statt nach den Steuerklassen III und IV auch entsprechend ihres jeweiligen Anteils am gemeinsamen Einkommen vornehmen lassen können. Das Vorhaben wurde jedoch nicht komplett aufgegeben, man prüft nun allerdings erst andere Alternativen, zum Beispiel ein Durchschnittssteuersatzverfahren.

  • Berücksichtigung von Versorgungsleistungen: Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat der Bundestag nachgebessert. Die Einschränkungen der Steuervorteile fallen jetzt wesentlich geringer aus. Insbesondere die verfassungsrechtlich bedenkliche Befristung des Sonderausgabenabzugs bis Ende 2012 für Vermögensübergaben, die nach neuem Recht nicht mehr anerkannt werden, ist entfallen. Jetzt darf jede vor dem 1. Januar 2008 vereinbarte Vermögensübergabe zeitlich unbefristet steuerlich geltend gemacht werden. Dafür gilt jetzt eine andere Einschränkung: Wenn die Erträge des übertragenen Vermögens die Versorgungsleistung nicht decken, dann entfällt die steuerliche Anerkennung bereits ab 2008, und unabhängig davon, wann die Vermögensübergabe vereinbart wurde.

  • Vermögensübergabe von GmbH-Beteiligungen: Auch in einem anderen Punkt wurde bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung nachgebessert: Nicht mehr nur Einzelunternehmen und Anteile an Personengesellschaften können weiterhin begünstigt übertragen werden, sondern auch GmbH-Anteile. Voraussetzung ist allerdings, dass der Geber als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Beteiligung von mindestens 50 % überträgt und der Übernehmer seinerseits selbst Geschäftsführer wird.

  • Steuergestaltungen: Immer abenteuerlichere Formen nimmt die Änderung des § 42 der Abgabenordnung zum Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten an. Die jetzt gewählte Formulierung lautet: "Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene Gestaltung gewählt wird, die [...] zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind." Fragt sich natürlich, ob der Gesetzgeber nun zu jedem Steuergesetz die zulässigen Gestaltungsempfehlungen nachliefern muss, um den "gesetzlich vorgesehenen Steuervorteil" zu definieren. In dieser Form ist die Neufassung ein einziger Abgrund an Schwammigkeit. Außerdem hat der Bundesfinanzhof nun dem Bundesverfassungsgericht auch noch eine Vorschrift des Einkommensteuergesetzes zur Prüfung vorgelegt, von deren Verfassungswidrigkeit er überzeugt ist. Dort ist von "steuerlichen Vorteilen" die Rede, ohne dass dieser Begriff dort oder sonst irgendwo im Gesetz definiert wäre. Schließt sich das Bundesverfassungsgericht dem Bundesfinanzhof an, dann wäre die Argumentation der Finanzverwaltung mit einem "gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil" erst recht verfassungswidrig.

  • Unternehmenssteuerreform 2008: Auch Korrekturen an der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden in das Jahressteuergesetz 2008 aufgenommen. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen aus Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wurde von 75 % auf 65 % verringert. Weitere Änderungen betreffen die Abgeltungssteuer bei sogenannten Back-to-back-Finanzierungen und den Werbungskostenabzug beim Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen.

  • Lohnsteuerjahresausgleich: Ursprünglich sollte mit dem Jahressteuergesetz 2008 der Lohnsteuerjahresausgleich gestrichen werden. Dieser Punkt wurde nun aus dem Gesetz gestrichen.

  • Kinderbetreuungskosten: Für Kinderbetreuungskosten müssen künftig keine Papierbelege mehr automatisch beim Finanzamt eingereicht werden. Sie müssen die Belege nur noch für Nachfragen der Finanzbeamten aufheben, bis die Veranlagung abgeschlossen ist.