• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kritik an der Abgeltungssteuer

In der jetzt geplanten Form weist die Abgeltungssteuer noch viele Probleme und Inkonsistenzen auf.

Ob die Abgeltungssteuer in der beschriebenen Form in Kraft treten wird, muss sich erst noch zeigen. Denn kaum ein anderer Teil des Reformpakets hat bisher so vielfältige Kritik ausgelöst, und so scheinen Nachbesserungen wahrscheinlich. Zu den Kritikpunkten gehört:

  • Der tatsächliche Steuersatz beträgt nicht 25 %, sondern einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag rund 28 % und liegt damit europaweit an der Spitze.

  • In der Folge belastet die Abgeltungssteuer in erster Linie Steuerzahler mit mittlerem und geringem Einkommen, die einen niedrigen persönlichen Steuersatz haben.

  • Auf Kontenabfragen könnte die Finanzverwaltung mit der Abgeltungssteuer eigentlich verzichten. Nachdem aber das Verfassungsgericht gerade erst die Kontenabfragen für zulässig erklärt hat, besteht keinerlei Absicht, die Überwachung der Steuerzahler wieder zurückzufahren.

  • Durch den Wegfall der Spekulationsfrist werden vor allem langfristig orientierte Anleger benachteiligt, die für ihr Alter vorsorgen wollen - was die Politik sonst regelmäßig einfordert.

  • Da Gewinne aus Immobilien und Immobilienfonds nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, scheint eine Verfassungsbeschwerde früher oder später vorprogrammiert.

  • In letzter Minute wurde eine Sonderregel für Zertifikate eingeführt: Ein nach dem 15. März 2007 gekauftes Zertifikat unterliegt schon jetzt der Abgeltungssteuer, wenn es über den 30. Juni 2009 hinaus gehalten wird.

  • Die Schlechterstellung privater gegenüber betrieblicher Dividendenerträge (Abgeltungssteuer versus Teileinkünfteverfahren) wirft ebenfalls verfassungsrechtliche Fragen auf.

  • Dadurch, dass private Dividenden mit Zinserträgen gleichgestellt werden, wird der Anteilseigner diskriminiert, weil Eigenkapitalgeber durch die doppelte Besteuerung bei Gesellschaft und Anteilseigner deutlich höher belastet werden als Fremdkapitalgeber.

  • Mit der Schlechterstellung von Eigenkapitalgebern werden Firmen verstärkt auf Fremdkapital zurückgreifen müssen, was wiederum ihre Eigenkapitalquote senkt und die Finanzierungskosten in die Höhe treibt.