• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Besteuerung von Finanzinnovationen

Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen.

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) in der letzten Zeit mehrere Urteile zur Besteuerung von Finanzinnovationen gefällt hat, hat das Bundesfinanzministerium nun zur allgemeinen Anwendung dieser Rechtsprechung Stellung genommen:

  1. Die BFH-Rechtsprechung findet bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer grundsätzlich keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur für Reverse Floater und Down-Rating-Anleihen, wenn die Emissionsbedingungen der jeweiligen Anleihe den Emissionsbedingungen entsprechen, die den BFH-Urteilen zugrunde liegen.

  2. Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer kann aus verwaltungsökonomischen Gründen den Angaben des Steuerpflichtigen zur Höhe der Erträge aus den Finanzinnovationen gefolgt werden - auch wenn kein Wahlrecht mehr zwischen Emissionsrendite und Marktrendite besteht. Bei erheblichen steuerlichen Auswirkungen oder bei der Erklärung eines Verlustes unter Anwendung der Marktrendite können Sie aufgefordert werden, die Emissionsrendite nachzuweisen. Denkbar ist es auch, dass die Berücksichtigung des Verlustes versagt wird.

Da es am Markt zahlreiche Floatervarianten gibt, bei denen - anders als im vom BFH entschiedenen Fall - eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene nicht oder nur mit größerem Aufwand möglich ist, werden diese weiterhin als Finanzinnovationen eingestuft. Dasselbe gilt für Down-Rating-Anleihen. Damit nimmt die Finanzverwaltung eine erhebliche Einschränkung der für den Steuerzahler positiven BFH-Rechtsprechung vor.