• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Bürokratieabbau schreitet voran

Der Bundesrat hat das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet, das zahlreiche kleinere Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält.

Das im Juli verabschiedete Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II) enthält zahlreiche Maßnahmen, die durch Vereinfachung oder Abschaffung von Informations- und Erlaubnispflichten zu einer wesentlichen Entlastung bei den Unternehmen führen. Insgesamt soll die Bürokratieentlastung ein Volumen von 58,8 Mio. Euro haben. Unter anderem gehören dazu folgende Maßnahmen:

  • Die Gewinnschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht steigt von 30.000 Euro auf 50.000 Euro für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen. Auf diese Weise besteht für viele Unternehmen die Möglichkeit, anstelle einer Bilanz eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen.

  • Eine umfassende Reduzierung statistischer Informationspflichten befreit Existenzgründer in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten, wenn der Inhaber einkommensteuerlichen Existenzgründerstatus hat. Kleinere Dienstleistungsbetriebe werden von der vierteljährlichen Befragung zur Konjunkturstatistik gänzlich ausgenommen, bei Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern werden statistische Erhebungen auf drei Stichproben pro Jahr beschränkt. Und im Güterkraftverkehr wird der Stichprobenumfang von 15 % auf höchstens 10 % reduziert, drei von fünf Erhebungsmerkmalen fallen weg und die Periodizität wird von einem auf fünf Jahre erhöht.

  • Für Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen (Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeld) wird die Datenübermittlung elektronisch möglich, umgekehrt müssen auch die Leistungsträger ihre Rückmeldungen elektronisch zur Verfügung stellen.

  • Die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger wird mit der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger zusammengefasst und von den Rentenversicherungsträgern ausgeführt.

  • Die Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

  • Die Reisegewerbekartenpflicht wird eingeschränkt, bestehende Erlaubnisvorbehalte entfallen. Die Reisegewerbekarte entfällt, wenn für die gleiche Tätigkeit bereits eine Erlaubnis zum Betrieb im stehenden Gewerbe erteilt wurde. Zudem betrifft die Erlaubnispflicht nur noch den Prinzipal. Angestellte müssen nur noch eine Kopie der Genehmigung des Prinzipals mit sich führen. Reisegastwirte unterliegen zukünftig dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung.

  • Bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge genügt zukünftig eine Eigenerklärung des Bewerbers statt einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Diese Auskunft kann der öffentliche Auftraggeber zukünftig selbst einholen.