• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Eingeschränkte Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers

Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Stellung genommen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben ausführlich zur steuerlichen Behandlung eines häuslichen Arbeitszimmers nach der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2007 Stellung genommen. Danach können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Wie im Einzelnen der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung auszulegen ist, erklärt das BMF-Schreiben: "Ein häusliches Arbeitszimmer bildet dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit, wenn nach Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale dort diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche oder berufliche Tätigkeit wesentlich und prägend sind." Der zeitliche Umfang der Arbeitszimmernutzung hat also nur indizielle Bedeutung und ist nicht immer maßgebend.

Das Schreiben enthält zahlreiche Beispiele aus verschiedenen Berufsgruppen, die aufzeigen, bei wem die Voraussetzungen vorliegen. Wer mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausübt, für die er das Arbeitszimmer nützt, kann die Aufwendungen auch für die Tätigkeiten abziehen, bei denen das Arbeitszimmer nicht deren Mittelpunkt ist - vorausgesetzt, andere Tätigkeiten, bei denen das der Fall ist, überwiegen.

Für den steuerlichen Abzug müssen Sie die Aufwendungen für das Arbeitszimmer separat dokumentieren, wobei Sie Kreditzinsen, Verbrauchskosten etc. im Weg der Schätzung aufteilen können. Nutzen Sie das Arbeitszimmer gemeinsam mit anderen, zum Beispiel dem Ehepartner, so darf jeder nur die Aufwendungen geltend machen, die er selbst getragen hat. An den Richtlinien zur Vermietung eines Büroraumes an den Arbeitgeber vom 13. Dezember 2005 ändert sich übrigens nichts.