• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Ausschluss der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer verstößt gegen EU-Recht

Die bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Regelungen, die bei Dividendenausschüttungen die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer ausschlossen, verstoßen gegen EU-Recht.

Bis zum 31. Dezember 2000 galt im Körperschaftsteueranrechnungsverfahren das Prinzip, dass bei Dividendenausschüttungen eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer ausgeschlossen war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass dieser Anrechnungsausschluss der Kapitalverkehrsfreiheit zuwiderläuft. Das Urteil ist erwartungsgemäß ausgefallen, und der EuGH hat damit seine bisherige Rechtsprechung konsequent fortgeführt.

Das alte Vollanrechnungsverfahren, wonach Steuerpflichtige 3/7 der von inländischen Gesellschaften gezahlten Dividenden von ihrer persönlichen Steuerschuld abziehen konnten, eine Steuergutschrift bei Dividendenbezügen von ausländischen Gesellschaften hingegen nicht möglich war, ist nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Der EuGH stellt eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit fest, da zum einen Inländer abgehalten werden, Kapital bei ausländischen Gesellschaften anzulegen, zum anderen ausländische Gesellschaften gehindert werden, in Deutschland Kapital einzusammeln. Das Argument der "Kohärenz des nationalen Steuersystems" zur Rechtfertigung dieser Beschränkung lehnt der EuGH ab.

Entgegen dem Ersuchen der Bundesregierung hat der EuGH zudem die Wirkungen des Urteils zeitlich nicht beschränkt. Nur ausnahmsweise könne eine Beschränkung der Wirkungen eines Urteils ausgesprochen werden, zum Beispiel zur Wahrung der Rechtssicherheit. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme haben hier nicht vorgelegen. Zudem weist der EuGH darauf hin, dass er die Wirkungen bei vorangegangenen Urteilen zu diesem Themenbereich ebenfalls zeitlich nicht beschränkt hat. So erfreulich das Urteil für die deutschen Steuerpflichtigen ist, so unerfreulich ist es für den deutschen Fiskus: Bis zu fünf Milliarden Euro hoch ist die zusätzliche Haushaltsbelastung.