• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Gegen das mit dem Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2007 eingeführte Werkstorprinzip bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Mit dem Steueränderungsgesetz wurde das sogenannte Werkstorprinzip eingeführt. Obwohl erst seit dem 1. Januar 2007 in Kraft, ist das Werkstorprinzip bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden. Gemäß der geltenden Gesetzeslage haben die Finanzämter die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer berücksichtigt und den daraus folgenden Freibetrag unter Anrechnung des Werbungskostenpauschbetrages auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die dagegen gerichteten Klagen wurden von den Finanzgerichten verschieden beurteilt.

Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Neuregelung der sogenannten Pendlerpauschale und die Nichtberücksichtigung von Wegekosten für die ersten 20 km der Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte für verfassungswidrig. Das Finanzamt habe zwar anhand der Gesetzeslage richtig entschieden, jedoch sei die seit dem 1. Januar geltende Gesetzeslage verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, das objektive und subjektive Nettoprinzip und das Gebot der Folgerichtigkeit.

Das Finanzgericht hat daher die Frage, ob das Werkstorprinzip verfassungswidrig ist, dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Im Hinblick darauf hat das Finanzgericht Niedersachsen auch entschieden, dass die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte im Wege der Aussetzung der Vollziehung auch für die Aufwendungen der ersten 20 km zu bewilligen ist. Die Oberfinanzdirektion Münster hat in einer Kurzinformation bereits zu dieser Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen Bezug genommen und mitgeteilt, dass die Aussetzung der Vollziehung trotz dieses Beschlusses nicht zu gewähren ist. Im Übrigen ruhen unerledigte Einsprüche, es wird unterstellt, dass sich die Einsprüche auf das anhängige Verfahren vor dem BVerfG beziehen.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hingegen hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungskonform. Die entsprechende gesetzliche Regelung halte sich im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsspielraums und sei nicht zu beanstanden. Das Finanzgericht des Saarlandes wiederum sieht die Rechtslage wie das Finanzgericht Niedersachsen: Auch hier hält man die Kürzung für verfassungswidrig, sodass die Frage ebenfalls dem BVerfG vorgelegt wurde.

Ein akuter Handlungsbedarf besteht erst einmal nicht, denn die Finanzverwaltung wird bis zu einem höchstrichterlichen Urteil die Vergünstigung ohnehin nicht gewähren. Bis das Veranlagungsverfahren für 2007 beginnt, liegt aber möglicherweise bereits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor.