• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vermögensverlagerung auf die minderjährigen Kinder

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg weist darauf hin, dass Eltern im Hinblick auf die Absenkung des Sparerfreibetrags Vermögen auf ihre Kinder übertragen können.

Eltern, deren Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, können Vermögen auf ihre minderjährigen Kinder verlagern. Die Oberfinanzdirektion Magdeburg hat im Hinblick auf die Absenkung des Sparerfreibetrags durch das Steueränderungsgesetz 2007 in einer Verfügung dazu Stellung genommen. Folgende Punkte müssen Sie beachten:

  • Ihre Kinder dürfen nicht nur zivilrechtlich Inhaber des in ihrem Namen angelegten Geldvermögens sein. Vielmehr muss der endgültige Übergang der Ansprüche gegen die Bank in das Vermögen Ihrer Kinder feststehen. Die Oberfinanzdirektion verweist diesbezüglich ausdrücklich auf die geltende BFH-Rechtsprechung. Der Übergang wird dadurch gewährleistet, dass Sie bei der Einrichtung eines Sparkontos und bei der Einzahlung den erkennbaren Willen haben, die Guthabenforderung den Kindern sofort zuzuwenden.

  • Außerdem müssen Sie das Vermögen der Kinder und der daraus erzielten Einkünfte den familienrechtlichen Bestimmungen der elterlichen Vermögenssorge entsprechend verwalten. Das heißt, das Geldvermögen der Kinder muss wie fremdes Vermögen behandelt werden. Geschieht das nicht, ist davon auszugehen, dass Sie Ihr Vermögen den Kindern mit der Einschränkung übertragen haben, dass die Kinder zwar zivilrechtlich Inhaber des Vermögens werden sollten, Sie jedoch das Vermögen weiterhin als eigenes Vermögen ansehen. Dies hätte zur Folge, dass das Vermögen wirtschaftlich weiterhin Ihnen zugerechnet würde.

Schwierigkeiten und Probleme können Sie vermeiden, indem Sie beim Einrichten des Sparkontos klarstellen, dass Ihre Verfügungsbefugnis sich nur auf das elterliche Sorgerecht und die elterliche Pflicht zur Vermögenssorge stützt.