• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aufwendungen für Fachkongresse als Werbungskosten

Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn private Interessen nicht ins Gewicht fallen.

Aufwendungen für Fachkongresse - sowohl die Kursgebühren, als auch die Kosten für die mit dem Lehrgang verbundene Reise - können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein. Voraussetzung dafür ist jeweils, dass ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht, der im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen ist.

Der vollständige Abzug der Reisekosten setzt insbesondere voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Das ist dann der Fall, wenn

  1. der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt, und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet, und

  2. die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, und die Befriedigung privater Interessen, wie zum Beispiel Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Das Gericht hat die einzelnen Faktoren, beispielsweise den Anlass der Reise, die Programme, die tatsächliche Durchführung der Veranstaltungen, die tatsächliche Teilnahme an den Veranstaltungen, gewürdigt und berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.