• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Auflassungsvormerkung bewirkt noch nicht die Schenkung

Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch bewirkt noch nicht die Schenkung eines Grundstücks.

Der Bundesfinanzhof hat in Abweichung von seiner früheren Auffassung entschieden, dass die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch noch nicht die Schenkung eines Grundstücks bewirkt und begründet seine Entscheidung zivilrechtlich: Eine Grundstücksschenkung ist erst dann ausgeführt, wenn die Auflassung beurkundet worden ist, und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat. Vom Schenker muss alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche erledigt worden sein, sodass der Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung die Möglichkeit hat, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen. Nur dann liegt ein zivilrechtlich abgeschlossener Erwerbsvorgang vor.

Hat der Beschenkte aufgrund der vertraglichen Vereinbarung nicht die Möglichkeit, jederzeit die dingliche Rechtsänderung herbeizuführen, sondern ist daran gebunden, von der Eintragungsbewilligung erst später, beispielsweise nach dem Tod des Schenkers, Gebrauch zu machen, so erfolgt auch die Schenkung erst später, nämlich nach dem Tod des Schenkers. Daran ändert auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers nichts. Die Auflassung begründet zivilrechtlich ein Anwartschaftsrecht an dem Grundstück - eine Vorstufe zum Eigentum. Für die Ausführung der Schenkung ist sie daher ohne Bedeutung entsprechend hat sie auch keinen Einfluss auf den Anfall der Schenkungsteuer.