• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Pensionszusagen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Eine Pensionszusage ist in Einzelfällen bereits nach weniger als fünf Jahren möglich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft erst dann eine Pensionszusage erteilt werden, wenn sich die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft zuverlässig abschätzen lässt. Hierzu bedarf es in der Regel eines Zeitraums von 5 Jahren (unternehmensbezogene Wartezeit). Hinzu kommt eine personenbezogene Wartezeit von zwei bis drei Jahren. Der Zeitraum der unternehmensbezogenen Wartezeit kann kürzer sein, wenn sich die künftige Entwicklung des Unternehmens aufgrund der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen lässt, wie dies zum Beispiel in Fällen einer Betriebsaufspaltung oder Umwandlung möglich ist.

Für einen solchen Fall hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine Zeitspanne von 3 Jahren und 11 Monaten ausreichend sein kann. Die Finanzbehörden sind daher angewiesen worden, stets eine Prüfung nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen. Soll einem Gesellschafter-Geschäftsführer vor Ablauf des 5-Jahre-Zeitraums eine Pensionszusage gemacht werden, so empfiehlt es sich, die vorliegenden "gesicherten Erkenntnisse" ausreichend zu dokumentieren bzw. eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts einzuholen. Dazu muss der zu beurteilende Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass bei der nächsten Betriebsprüfung die Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung mit den entsprechenden steuerlichen Folgen eingestuft wird.