• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Trinkgeld weiterhin steuerfrei

Das Finanzgericht Berlin hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Trinkgeld steuerfrei vereinnahmt werden kann.

Das Finanzgericht Berlin hat die in der Literatur immer wieder geäußerten Bedenken, dass die steuerfreie Vereinnahmung von Trinkgeldern gegen das Grundgesetz verstößt, nicht geteilt und sich auf die geltende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen. Trinkgeld ist das einem Arbeitnehmer oder sonstigen Dienstleistenden anlässlich einer Dienstleistung über die hierfür zu beanspruchende Vergütung hinaus von Dritten freiwillig gewährte Entgelt. In dieser Form sind Trinkgelder Einnahmen, die nicht steuerpflichtig sind.

Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht die sehr viel niedrigeren einkommensteuerfreien pauschalierten Aufwandsentschädigungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Falle ihres Tätigwerdens in den neuen Bundesländern für verfassungswidrig erachtet hat, wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der grenzenlosen Steuerfreistellung von Trinkgeldern zugunsten von Arbeitnehmern den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt hat.

Das Finanzgericht Berlin hat für eine Vorlage dieser Frage an das Bundesverfassungsgericht jedoch keine Veranlassung gesehen, weil der Bundesfinanzhof in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen trotz der Kenntnis dieser Auffassungen keinerlei Zweifel an der Vereinbarkeit der Steuerfreiheit von Trinkgeldern und der deutschen Verfassung hatte. Das Finanzamt hat Revision gegen die Entscheidung des Finanzgerichts eingelegt. Es ist nun abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof seine Auffassung ein drittes Mal bestätigen wird.