• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen

Anteile eines Einzelunternehmers an der Kapitalgesellschaft, von der er seine Betriebsstätte gepachtet hat, sind notwendiges Betriebsvermögen.

Haben Sie als Einzelunternehmer Anteile an der Verpächter-Kapitalgesellschaft, der Ihre Betriebsstätte gehört, dienen diese Anteile unmittelbar Ihrem Unternehmen, weil sie eine Einflussnahme auf die Willensbildung beim Verpächter ermöglichen und damit ein Instrument zur Erhaltung der wesentlichen Grundlagen Ihres Unternehmens darstellen. Es handelt sich bei den Anteilen also um notwendiges Betriebsvermögen.

Als Pächter haben Sie naturgemäß ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer Einflussnahme auf den Verpächter und Eigentümer dieser Anlagen, weil der Verpächter in der Lage ist, durch Auflösung des Pachtverhältnisses Ihrem Gewerbebetrieb die Grundlage zu entziehen. Hat der Verpächter die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, so sind die Anteile an dieser Gesellschaft das rechtliche Mittel, das eine Einflussnahme auf die Willensbildung beim Verpächter ermöglicht. An der Inhaberschaft dieser Anteile haben Sie als Pächter damit ein erhebliches betriebliches Interesse. Dass Sie möglicherweise tatsächlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausüben, ist unerheblich. Es genügt die rechtliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung der GmbH.