• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Darlehenszinsen für Gesellschaftsanteile als Werbungskosten

Darlehenszinsen für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen des Arbeitgebers sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig.

Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem Sie den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Ihrer Arbeitgeberin finanzieren, um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen, können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen - ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kommt dagegen nicht in Frage.

Das Einkommensteuergesetz lässt zwar grundsätzlich offen, ob solche Aufwendungen den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, für die Rechtsprechung ist die Beurteilung jedoch klar: Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem Gesellschaftsanteile an der Arbeitgeberin erworben werden, sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil sie im Allgemeinen nicht unmittelbar mit diesen Einkünften, sondern eben mit denen aus Kapitalvermögen in Zusammenhang stehen.

Daran ändert sich auch dann nichts, wenn Sie sich an der Kapitalgesellschaft nicht nur in Erwartung der Ausschüttung von Gewinnen beteiligen, sondern auch, um durch die Zuführung von Kapital den Fortbestand der Gesellschaft und damit Ihren eigenen Arbeitsplatz zu sichern. Nur ausnahmsweise ist eine andere Beurteilung möglich - nämlich dann, wenn Sie sich trotz negativer Überschussprognose und damit erkennbar fehlender Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen an Ihrer Arbeitgeberin beteiligt haben.