• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Pkw-Privatnutzung trotz gesellschaftsvertraglichen Nutzungsverbots steuerpflichtig

Ein gesellschaftsvertragliches Nutzungsverbot schließt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht aus. Ohne Nachweis, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde, gilt der Beweis des ersten Anscheins und damit die 1 %-Regelung.

Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das ihm zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird. Ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Nutzungsverbot steht der Annahme der privaten Mitbenutzung eines Pkws nicht entgegen - es sei denn, Sie legen dar,

  • wie das Nutzungsverbot durch die Gesellschaft überwacht worden ist bzw.

  • welche geeigneten organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchgeführt werden.

Ohne diese Darlegung kommt die 1%-Regelung zur Anwendung. Die aufgeführten Anforderungen an die Widerlegung des Anscheinsbeweises ergeben sich aus dem Zweck der 1%-Regelung. Aufgrund der gesetzlichen Vorschrift sollen gerade Streitigkeiten darüber vermieden werden, ob und in welchem Umfang Sie das zur Verfügung gestellte Fahrzeug privat nutzen. Lediglich in den Fällen, in denen eine private Mitnutzung nahezu von vornherein ausgeschlossen ist, ist die 1%-Regelung nicht anzuwenden.

Weshalb eine private Nutzung ausgeschlossen ist, muss von Ihnen dargelegt werden. Sie können sich allerdings nicht lediglich darauf berufen, über gut ausgestattete Privatfahrzeuge zu verfügen. Dieses Argument allein genügt nicht, um den Anscheinsbeweis zu entkräften. Notwendig wäre es, über ein gleichwertiges Privatfahrzeug zu verfügen, das im Status und Gebrauchswert vergleichbar mit dem Geschäftswagen ist. Alleine eine gute Ausstattung ist nicht ausreichend.