• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Darlehensfinanzierte Rente gegen Einmalbetrag

Bei darlehensfinanzierten Renten gegen Einmalbetrag kann es eine böse Überraschung geben, wenn die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, weil kein Totalüberschuss erzielt wird.

Wird eine Rente durch einen Einmalbetrag finanziert und werden die anfallenden Zinsen im Voraus gezahlt, so entsteht ein hoher Werbungskostenüberschuss, der an sich steuerwirksam geltend gemacht werden kann. Dies gilt allerdings nur, wenn in der gesamten Laufzeit der Rente ein Totalüberschuss erzielt wird.

Da die Kreditzinsen in der Regel höher sind als die Erträge aus den Lebensversicherungen, wird kein Gesamtüberschuss erzielt. Dies gilt auch dann, wenn die Rente in eine garantierte Grundrente und in eine nicht garantierte Bonusrente aus der Überschussbeteiligung aufgeteilt wird. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beide Rentenbestandteile als wiederkehrende Bezüge nur mit dem Ertragsanteil und nicht in voller Höhe der Leistung besteuert werden. Bei einer vollen ertragsteuerlichen Erfassung der nicht garantierten Bundesrente unterläge auch ein Teil der Kapitalrückzahlung der Besteuerung, was zu einer verfassungswidrigen Überbesteuerung führen würde.

Jedem Steuerzahler, der sich für ein solches Rentenmodell entscheidet, ist zu empfehlen zunächst eine Ertragsberechnung aufzustellen, um festzustellen, ob sich durch eine solche Gestaltung ein Überschuss erzielen lässt. Erst wenn dies der Fall ist, können die Zinszahlungen zu einem Werbungskostenabzug führen.