• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Verdeckte Gewinnausschüttung durch unklare Abrechnung eines Auftrags

Eine steuerlich nicht einwandfreie Abrechnung einer Kfz-Reparatur am Fahrzeug des GmbH-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung durch verhinderte Vermögensmehrung.

Das Finanzgericht München hat festgestellt, dass eine Kfz-Reparatur am Fahrzeug des GmbH-Geschäftsführers zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensvermehrung führt, wenn die GmbH für die Reparatur eine steuerlich nicht einwandfreie Abrechnung vornimmt. Der Reparaturauftrag ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die gesamte Abwicklung einem Fremdvergleich mit einem Dritten nicht standhält. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  • bis zur Rechnungsstellung offen bleibt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Entgelt berechnet wird,

  • es am Vollzug der Vereinbarung fehlt, weil eine überprüfbare Rechnung nicht gestellt wird,

  • weder der Rechnungsbetrag geltend gemacht noch angemahnt oder in sonstiger Weise eingetrieben wird,

  • von einer bestehenden Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Geschäftsführer muss klar und eindeutig bestimmt sein, in welcher Höhe ein Entgelt gezahlt werden soll. Insoweit darf kein Ermessensspielraum verbleiben. Die entsprechende Vereinbarung ist bereits vor Erbringung der Leistung erforderlich. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, ist davon auszugehen, dass die Leistungen nicht im Rahmen eines schuldrechtlichen Werkvertrags, sondern auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbracht werden. Eine Forderung ist auf eine Gegenleistung nicht anzusetzen, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung gegeben ist.