• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Entfernungspauschale gibt es nur einmal am Tag

Auch bei ungewöhnlichen Dienstzeiten gibt es die Entfernungspauschale nur einmal am Tag.

Bereits im Jahr 2003 hatte der Bundesfinanzhof festgestellt, dass die Entfernungspauschale nur für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort pro Tag gewährt wird. Das gelte auch für atypische Dienstzeiten, die pro Arbeitstag zwei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte notwendig machen.

Der Bundesfinanzhof hat seine Entscheidung damit begründet, dass die alte Gesetzesfassung, wonach derartige Zusatzfahrten steuerlich berücksichtigt wurden, mit der Einführung der Entfernungspauschale nicht übernommen worden sind. Vielmehr wird je Arbeitstag, an dem auch zur Arbeit gefahren wird, die Pauschale angesetzt - und zwar grundsätzlich unabhängig davon, wie oft die Strecke zurückgelegt wird. Dies ergibt sich unmissverständlich aus dem Wortlaut des Gesetzestextes. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nach der Einschätzung des Bundesfinanzhofs nicht: Es handelt sich nicht um eine den Gleichheitssatz verletzende verfassungswidrige Besteuerung.

Diese Auffassung wurde nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Es hat eine gegen die gesetzliche Regelung eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es bleibt daher dabei: Auch wenn Sie mehrmals am Tag zu Ihrer Arbeitsstätte fahren müssen, können Sie die Entfernungspauschale nur einmal geltend machen.