• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt.

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt. Das ist im Regelfall derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, ein vermietbares Wirtschaftsgut anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen. Bezüglich der Zuordnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist auf folgendes zu achten: Der Erbe erfüllt bei Vermietungseinkünften den Tatbestand der Einkünfteerzielung nur dann, wenn der Nießbrauchsberechtigte nicht selbst die Stellung des Vermieters/Verpächters einnimmt. Zahlungen des Erben an den Nießbrauchsberechtigten gehören zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung, wenn dies auch beim Erblasser der Fall gewesen wäre.

Beispiel: Der Erblasser hat seiner Ehefrau als gesetzlich unterhaltsberechtigter Person den Nießbrauch ohne eine Gegenleistung zugewendet, so dass die anteilig an die Ehefrau geflossenen Mieteinnahmen auch bei ihm nicht abziehbar gewesen wären.

Vermietungseinkünfte sind für die Zeit vom Erbfall bis zur Erfüllung des Vermächtnisses regelmäßig dem Erben und nicht dem Vermächtnisnehmer zuzurechnen. Da es sich bei der Erfüllung eines Vermächtnisses um einen nicht mit der Einkunftserzielung zusammenhängenden Vorgang handelt, sind Zahlungen des Erben an den Vermächtnisnehmer der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und somit steuerlich nicht abziehbar.