• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber

Damit die Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn führt, muss der Mietvertrag in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen.

Mietet der Arbeitgeber in der Wohnung eines Mitarbeiters ein Arbeitszimmer an, so kann entweder Arbeitslohn vorliegen, oder es sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gegeben. Das richtet sich danach, ob die Ausgabe in erster Linie im Interesse des Mitarbeiters oder des Arbeitgebers liegt. Liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, so kann der Mitarbeiter die Werbungskosten, die in Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer stehen, steuerlich absetzen. Für das Vorliegen eines betrieblichen Interesses sprechen folgende Anhaltspunkte:

  • Für den Mitarbeiter steht im Unternehmen kein geeignetes Arbeitszimmer zur Verfügung.

  • Der Arbeitgeber hat für andere Arbeitnehmer des Betriebs, die über keine für ein Arbeitszimmer geeignete Wohnung verfügen, entsprechende Räume bei Dritten angemietet.

  • Es wurde eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen der Nutzung des überlassenen Raumes abgeschlossen.

Für das Vorliegen eines betrieblichen Interesses kommt es nicht darauf an,

  • ob ein entsprechendes Nutzungsverhältnis zu gleichen Bedingungen auch mit einem fremden Vermieter hätte begründet werden können,

  • ob der vereinbarte Mietzins die Höhe des ortsüblichen Mietzinses unterschreitet, denn eine vorteilhafte Gestaltung stellt das betriebliche Interesse nicht in Frage.