• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Unternehmer

Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

Ab dem 1. Februar 2006 können sich Selbstständige und Unternehmer, die mindestens 15 Stunden in der Woche tätig sind, freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Zeiten dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld herangezogen werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer innerhalb der letzten zwei Jahre vor seiner selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zurückliegt: Auch wer sich schon vor zehn Jahren selbstständig gemacht hat, kann die Weiterversicherung jetzt in Anspruch nehmen, wenn er in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr versichert war.

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Bis zum Ende dieses Jahres gilt jedoch eine Übergangsfrist - Sie müssen sich also noch nicht sofort entscheiden, ob Sie die Weiterversicherung nutzen wollen. Ab dem 1. Januar 2007 gilt dann aber die Frist von einem Monat ohne Ausnahme. Bereits tätige Unternehmer müssen den Antrag also noch bis zum 31. Dezember 2006 stellen.

Die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung sind übrigens durchaus moderat, weil eine beitragspflichtige Einnahme von nur 25 % der monatlichen Bezugsgröße zugrunde gelegt wird. Daraus folgt ein monatlicher Beitrag von 39,81 Euro im Westen und 33,56 Euro im Osten. Zwar ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld, der damit erworben wird, selbst im Maximalfall nicht besonders hoch, jedoch liegt er immer noch deutlich über dem Arbeitslosengeld II, zudem wird das Arbeitslosengeld I in jedem Fall bei Arbeitslosigkeit gezahlt, sofern genügend Beitragsmonate zusammenkommen.

Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie Antragsvordrucke und ein Merkblatt können Interessierte bei den zuständigen örtlichen Agenturen für Arbeit erhalten. Im Übrigen gilt die Option zur freiwilligen Weiterversicherung auch für Arbeitnehmer im Nicht-EU-Ausland und Personen, die Angehörige mit einem Zeitaufwand von mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen.