• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung

Beim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt.

Um Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle aufgreifen zu können, besteht für bestimmte Stellen eine Anzeigepflicht. Durch die Anzeigen können die Finanzämter im Vorfeld ermitteln, ob eine materielle Steuerpflicht besteht. Nur wenn dies der Fall ist, werden vom Steuerpflichtigen Steuererklärungen angefordert, in denen die Höhe des erworbenen Vermögens und sonstige für die Erbschaftbesteuerung notwendigen Daten angegeben werden müssen.

Eine solche Anzeigepflicht besteht zunächst einmal für jeden, der durch einen Erbfall oder eine Schenkung Vermögen erwirbt. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie von dem Vermögenserwerb erfahren haben, diesen beim zuständigen Erbschaftsteuer- Finanzamt anzeigen. Bei Schenkungen besteht eine Anzeigepflicht nicht nur für den Beschenkten, sondern auch für den Schenker. Die Anzeige kann durch die Abgabe einer Steuererklärung erfolgen.

Eine Anzeigepflicht für den Erwerber besteht allerdings nicht, wenn der Erwerb auf einem von einem Nachlaßgericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsulat eröffneten Testament oder Erbvertrag beruht. Gleiches gilt für die Beurkundung einer Schenkung.

Außer für den Erwerber besteht auch für Gerichte, Behörden, inländische Banken, Vermögensverwahrer oder -verwalter und Versicherungsunternehmen eine Anzeigepflicht.