• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Fahrtkosten eines Sehbehinderten

Nur Gehbehinderte dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.

Ein Behinderter mit einem Behinderungsgrad zwischen 50 und 70 Prozent darf statt der Entfernungspauschale auch die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige durch die Behinderung in seiner Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Ab einem Behinderungsgrad von 70 Prozent oder mehr gilt diese Einschränkung nicht mehr.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die gesetzliche Regelung nun so ausgelegt, dass nur die Behinderten die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen dürfen, die zwingend auf einen Pkw angewiesen sind, um sich im Straßenverkehr fortbewegen zu können. Wer nur außerstande ist, selbst einen Pkw zu lenken, darf lediglich die Entfernungspauschale ansetzen.

Geklagt hatte ein Sehbehinderter, der selbst nicht fahren konnte und daher von seiner Ehefrau zur Arbeit gefahren und von dort abgeholt wurde, womit jeden Tag zwei Leerfahrten anfielen. Nur Gehbehinderte dürfen also vom Ansatz der vollen Fahrtkosten profitieren. Wenn die Sehkraft so stark eingeschränkt ist, dass auch die Fortbewegung zu Fuß über längere Strecken nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich ist, ist in aller Regel ohnehin ein Behinderungsgrad über 70 Prozent erreicht, womit auch die Einschränkung nicht mehr gilt.