• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Wesentliche Erweiterung als Existenzgründung

Auch eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebs gilt bei der Bildung von Ansparabschreibungen als Existenzgründung.

Auch als aktiver Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, in den Genuss einiger Privilegien zu kommen, die eigentlich nur einem echten Existenzgründer vorbehalten sind. Und zwar können Sie die umfassenderen Möglichkeiten zur Ansparabschreibung wahrnehmen, die Existenzgründern zustehen. Sie müssen lediglich Ihren bestehenden Betrieb wesentlich erweitern. Der Bundesfinanzhof sieht das nämlich auch als eine Form der Existenzgründung an.

Um eine wesentliche Betriebserweiterung handelt es sich bei einer außerordentlichen Maßnahme, die über eine Umstrukturierung des Betriebes hinausgeht, zum Beispiel die Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges oder die Errichtung einer neuen, wesentlich größeren Betriebsstätte. Für Existenzgründer gelten erhebliche Vorteile bei der Bildung von Ansparabschreibungen: Der Investitionszeitraum beträgt sechs statt der üblichen zwei Jahre. Die Ansparabschreibung selbst kann bis zur Höhe von 307.000 Euro gebildet werden, der übliche Höchstbetrag liegt bei 154.000 Euro.

Im selben Urteil hat der Bundesfinanzhof aber noch etwas anderes hervorgehoben: Die Ansparabschreibung kann im Jahr der Betriebseröffnung nur für die Wirtschaftsgüter gebildet werden, die bis zum 31. Dezember des Jahres bereits verbindlich bestellt sind. Es reicht nicht, nach Jahresschluss ein Investitionsprogramm mit einer Liste der geplanten Investitionen nachzureichen.