• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen

Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.

Ein Arbeitnehmer muss den Zinsvorteil aus einem zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen als Sachbezug versteuern. Die Finanzverwaltung hat dazu in den Lohnsteuerrichtlinien einen Richtzins festgelegt. Liegt der Effektivzins des Arbeitgeberdarlehens unter diesem Richtzins, nimmt das Finanzamt einen steuerpflichtigen Sachbezug an.

Allerdings entspricht dieser Richtzins eher dem eher etwas höheren Zins typischer Konsumentenkredite. Damit liegt er natürlich zum Teil deutlich über den marktüblichen Konditionen für langfristige Immobilienfinanzierungen. So beträgt der Richtzins in diesem Jahr 5 %, während Baufinanzierungsdarlehen schon zu einem Effektivzins von 3 % zu haben sind - eine Differenz von bis zu 40 %.

Das Finanzgericht Hamburg hält den Richtzins daher in so einem Fall auch für eine ungerechtfertigte steuerverschärfende Verwaltungsvorschrift. Zwar darf die Finanzverwaltung den Richtzins festlegen, aber wenn der 20 % über den marktüblichen Konditionen liegt, ist das unverhältnismäßig. Maßgebend für den Wert des Sachbezugs ist dann die Differenz zwischen dem Effektivzins des Arbeitgeberdarlehens und dem günstigsten am Markt angebotenen Kredit.

Anzumerken ist, dass das Finanzgericht über einen Fall aus dem Jahr 1999 entscheiden musste, in dem der Richtzins noch bei 6 % lag, während die Banken Hypothekendarlehen mit zehnjähriger Laufzeit ab 4,8 % angeboten haben. Die Differenz zwischen beiden Zinssätzen betrug damals nur 20 %. Nachdem die Differenz heute bis zu 40 % ausmacht, ist das Urteil umso aktueller.