• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Doppelte Haushaltsführung auch ohne Ehe

Bisher tat sich die Finanzverwaltung schwer, bei Singles eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. Doch das ändert sich jetzt durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für eine beruflich veranlasse doppelte Haushaltsführung auch dann steuerlich geltend machen, wenn er ledig ist. Gleichzeitig bestätigten die Bundesrichter die Ansicht ihrer Kollegen vom Finanzgericht München, dass der Begriff "Hausstand" nicht zwingend eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne voraussetzt.

Im zu entscheidenden Fall hatte sich ein Arbeitnehmer im Haus seiner Eltern das Badezimmer mit seiner Schwester geteilt und lediglich ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und eine Küche für sich alleine gemietet. Berufsbedingt übernachtete der Mann unter der Woche am mehr als fünfhundert Kilometer entfernten Arbeitsort in einem Boardinghaus. An den Wochenenden fuhr er regelmäßig an seinen Heimatwohnsitz. Obwohl er das Badezimmer nicht zur alleinigen Nutzung angemietet hatte, sahen beide Gerichte in den angemieteten Räumen einen eigenen Hausstand. Dieser stellt weiterhin auch den Lebensmittelpunkt dar, womit die Voraussetzungen der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gegeben sind.

In einem nur wenige Wochen vorher ergangenen Urteil ging das Finanzgericht Niedersachsen noch davon aus, dass Unverheiratete grundsätzlich keine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen können. Nur weil der Kläger mit seiner ebenfalls berufstätigen Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung teilte und noch eine Wohnung am Arbeitsort hatte, wurde die doppelte Haushaltsführung anerkannt. Dem steht nicht entgegen, dass der Wohnungswechsel und damit die Begründung des doppelten Haushaltes während des Erziehungsurlaubes erfolgte. Die Zeit der Beurlaubung steht einer Beschäftigung gleich, soweit nach Ablauf des Urlaubs die Wiederaufnahme einer Tätigkeit beim vorherigen Arbeitgeber angestrebt wird.