• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Europaweite Zinsbesteuerung startet im Juli

Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.

Nach der Zustimmung von Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino zu einer EU-Zinssteuer wird es immer wahrscheinlicher, dass das neue System am 1. Juli 2005 in Kraft tritt. Das Bundesfinanzministerium hat bereits ein umfangreiches Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung (ZIV) veröffentlicht, welches Einzelheiten zum neuen Kontrollmitteilungsverfahren enthält.

Bei ihrem Treffen Mitte April haben die EU-Finanzminister die letzten Interpretationsschwierigkeiten ausgeräumt, die dem Verfahren noch im Wege standen. So haben Großbritannien und Holland versprochen, dass sie auch in den mit ihnen assoziierten Gebieten die EU-Zinsrichtlinie umsetzen. Insbesondere betrifft das die Kanalinseln und die Niederländischen Antillen. Außerdem vereinbarten die Minister, dass die bis zum 1. Juli 2005 aufgelaufenen Stückzinsen Ende des Jahres nicht der EU-Quellensteuer unterworfen werden.

Formal müssen nun noch San Marino und Liechtenstein das Abkommen ratifizieren, damit die Minister beim Ecofin-Treffen im Juni die Zinsrichtlinie bestätigen können. Ist die Informationsverordnung erst einmal in Kraft getreten, melden die beteiligten Staaten zukünftig Zinseinkünfte grenzüberschreitend an die Wohnsitzfinanzbehörden der Anleger. Diejenigen Staaten, die an ihrem Bankgeheimnis festhalten wollen, erheben stattdessen eine anonyme Quellensteuer von zunächst 15 %, die bis 2012 auf 35 % steigen soll. Dies sind im Moment Belgien, Luxemburg, Österreich, die Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino.

Für Anleger bestehen allerdings nach wie vor noch einige Gestaltungsspielräume:

  • Die Besteuerung gilt nur für Zinserträge, nicht aber für Dividenden aus Aktien und Erträge aus Lebensversicherungen.

  • Bei Aktienfonds unterbleibt eine Besteuerung, wenn der Fonds maximal 15 % seines Vermögens in Zinspapieren anlegt.

  • Die Besteuerung gilt nicht für sog. "Großvater-Anleihen", das sind Anleihen, die vor dem 1. März 2001 aufgelegt worden sind. Diese Ausnahmeregelung ist bis 2010 begrenzt.

  • Die Regeln gelten nur für natürliche Personen, nicht aber für juristische Personen, z. B. Trusts.