• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kontenklärungsverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger und der Versicherte haben für ein vollständiges Konto zu sorgen.

Für den Rentenversicherungsträger besteht eine gesetzliche Pflicht, darauf hinzuwirken, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Unter diesen Daten sind all jene Daten zu verstehen, die für die Durchführung der Versicherung, die Feststellung und Erbringung von Leistungen sowie die Rentenauskunft notwendig sind. Jedoch sollte auch der Versicherte darauf bedacht sein, für die Vollständigkeit seines Kontos zu sorgen.

Gemäß der Datenerfassungs-Verordnung müssen Versicherten, die das 43. Lebensjahr vollendet haben und im Inland wohnen, die Daten, die in ihrem Versicherungskonto gespeichert sind, durch den Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden. Vor Vollendung des 43. Lebensjahres kann jederzeit auf Antrag des Versicherten die Übersendung des Versicherungsverlaufs erfolgen. Als Form für einen solchen Antrag genügt ein kurzes Schreiben an den zuständigen Rentenversicherungsträger mit Angabe von Namen, Anschrift und Versicherungsnummer.

Werden Rentenauskünfte erteilt, so sind diese immer unverbindlich. Für Rentenansprüche und Rentenhöhe gilt das Rentenrecht zum Beginn des Rentenbeginns.

Informationen über die Rentenversicherungsträger finden Sie im Internet unter http://www.lva-online.de und http://www.bfa-berlin.de.