• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Festsetzung des Grundstückswerts

Über den wahren Wert eines Grundstücks gibt es immer wieder Streit zwischen Erben und dem Finanzamt.

Für die Festsetzung der Erbschaftsteuer ist der Grundstückswert gesondert zu ermitteln. Hat das Finanzamt den Wert eines Grundstücks nach Ihrer Ansicht zu hoch angesetzt, können Sie ein Sachverständigengutachten vorlegen, das einen niedrigeren Wert ausweist. Das Gutachten muss aber nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hieb- und stichfest sein, und dazu muss entweder der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein Sachverständiger das Gutachten erstellt haben. Das Gutachten des Rechtsanwalts der Klägerin akzeptieren die Richter nicht, denn über dessen Stichhaltigkeit müsste zuerst ein weiteres Gutachten von Amts wegen eingeholt werden.

Einfacher gestaltet sich der Nachweis, wenn der Schenker oder Erblasser das Grundstück erst vor kurzem gekauft hat oder Sie auf absehbare Zeit verkaufen wollen. In diesem Fall genügt nämlich auch die Vorlage eines Kaufvertrags zum Nachweis des geringeren Grundstückswertes - vorausgesetzt, der Kauf oder Verkauf ist weniger als ein Jahr vom Besteuerungszeitpunkt entfernt. Eine Frist von mehreren Jahren müssen die Finanzbeamten nur dann hinnehmen, wenn der Gutachterausschuss bescheinigt, dass in diesem Zeitraum die Grundstückswerte und die erzielbare Miete unverändert geblieben sind.

Auch die Bewertung eines Pachtgrundstücks, auf dem der Pächter ein Gebäude errichtet hat, kann zu einem Wert führen, der weit oberhalb des Verkehrswertes liegt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Wertüberschreitung um 40 % gegen das Übermaßverbot verstößt und hat daher in diesem Fall den Verkehrswert für die Berechnung der Erbschaftsteuer angesetzt.