• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Abzugsfähigkeit von Kursgebühren

Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Kommunikationskurs zumindest vorwiegend beruflich veranlasst, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Sie können die Kosten für einen Sprachkurs steuerlich geltend machen, wenn Sie Fremdsprachenkenntnisse für Ihren Beruf benötigen. Das Finanzgericht München entschied, dass bei einem engen beruflichen Zusammenhang keine Kosten der allgemeinen Lebensführung, sondern beruflich veranlasste Aufwendungen vorliegen. Diese können dann auch als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Eine Flughafenmitarbeiterin im Servicebereich hatte einen Grundkurs in Italienisch belegt und die Kosten hierfür als Werbungskosten angesetzt. Die Richter sahen die Fortbildung als beruflich sinnvoll an. Auch wurde die Tatsache berücksichtigt, dass die Zahl der beherrschten Fremdsprachen für die Gehaltshöhe entscheidend ist.

Auch die Aufwendungen für einen Kurs zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit sind nach Ansicht der Münchener Finanzrichter Werbungskosten. Entscheidend war, dass der Kurs vor allem der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben diente, und dass der Arbeitgeber die Teilnahme veranlasst hatte. Kursgebühren und sonstige Aufwendungen wie Fahrtkosten, Übernachtung etc. sind also grundsätzlich dann abzugsfähig, wenn der Kurs in erster Linie beruflich veranlasst ist. Trotzdem lässt sich im Einzelfall mit dem Finanzamt nach wie vor trefflich streiten, wann dies der Fall ist und wann nicht.