• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Besteuerung von Zwischengewinnen wieder eingeführt

Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.

Die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Begründet hat die Regierung diesen Schritt mit der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen. Nachdem dieser Plan nicht verwirklicht wurde, wird der Zwischengewinn nun mit dem "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz" wieder eingeführt. Der Zwischengewinn sind die Kapitalerträge, die zwischen zwei Ausschüttungs- oder Thesaurierungsterminen anfallen.

Beispiel: Sie haben Anteile an einem Investmentfonds erworben. Nun verkaufen Sie die Anteile vor dem nächsten Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin. Sie erhalten dann mit dem Rückgabepreis die seit dem letzten Termin angefallenen Kapitalerträge - den so genannten Zwischengewinn.

Auch wenn die Regierung mit diesem Hin und Her sicher nicht zur Attraktivität und Entbürokratisierung des deutschen Kapitalmarktes beiträgt, hat die Finanzverwaltung zumindest eine pragmatische Regelung für die Berechnung des Zwischengewinns beschlossen. Der Startwert für den Zwischengewinn soll nämlich zum 1. Januar 2005 einheitlich null betragen. Erst die in diesem Jahr aufgelaufenen Zinsen zählen dann zum Zwischengewinn. Für Sie bedeutet das:

  • Sie können die ab 2005 im Fonds angesammelten Zinsen und Dividenden nicht mehr steuerfrei realisieren.

  • Bei Fondsanteilen, die Sie im Jahr 2005 erwerben, kaufen Sie die angesammelten Zinsen über den Kaufpreis mit. Die gekauften Zinsen können Sie dann als negative Einnahme abziehen.