• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Das Alterseinkünftegesetz

Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. März 2002 angeprangert, dass die Besteuerung von Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einheitlich erfolgt. Um diesen Unterschied und die daraus resultierende Ungleichbehandlung zu beheben, wurde das Alterseinkünftegesetz erlassen, das insoweit für eine verfassungskonforme und homogene Regelung sorgt.

Das Alterseinkünftegesetz verfolgt das Ziel, den Übergang zu einer einheitlichen, nachgelagerten Besteuerung aller Alterseinkünfte zu vollziehen. Dieser Übergang kann natürlich nicht von heute auf morgen geschehen, vielmehr ist eine schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2040 geplant. Erst zu diesem Zeitpunkt wird eine 100-prozentige Besteuerung der Renten erfolgen.

Mit dem Jahreswechsel 2004/2005 tritt bereits die erste Stufe der Vereinheitlichung ein. Auf der einen Seite wird eine angemessene Altersvorsorge steuerlich freigestellt: Aufwendungen für die gesetzliche und private Altersvorsorge werden ab 2005 schrittweise steuerlich entlastet. Auf der anderen Seite gilt für Alterseinkünfte eine reguläre Besteuerung, denn die Rentenauszahlungen werden nach dem oben erwähnten Übergangszeitraum bis zum Jahr 2040 vollständig steuerpflichtig. Das Prinzip hinter dem Alterseinkünftegesetz ist einfach, seine Umsetzung und Realisierung wegen der zahlreichen Übergangsregelungen jedoch sehr kompliziert.

Die Umsetzung erfolgt dergestalt, dass gesetzliche und private Rentenversicherer ihre Auszahlungen an Rentner künftig einer zentralen Stelle melden, die diese Daten an die zuständigen Finanzämter weitergeben. Damit werden auch die Renteneinkünfte und Erträge aus Versicherungen transparent. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Beiträgen