• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Neue Regeln für betriebliche Direktversicherungen

Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.

Nach dem Betriebsrentengesetz kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Für 2004 besteht demnach ein Anspruch, maximal 2.472 Euro für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Da die meisten Unternehmen keine eigenen Versorgungseinrichtungen haben, wird überwiegend in betriebliche Direktversicherungen eingezahlt.

Bis Ende 2004 bestand die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber bis 1.752 Euro eine Pauschalversteuerung mit 20 % vornimmt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, auf die Pauschalversteuerung zu verzichten und die Riesterförderung in Anspruch zu nehmen. Seit dem dem 1. Januar 2005 sind die Beiträge zu Direktversicherungen bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, wenn die Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis (nicht Lohnsteuerklasse VI) stammen und die Auszahlung der Versicherungsleistung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans erfolgt.

Wird die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 2004 erteilt, erhöht sich der steuerfreie Betrag um weitere 1.800 Euro. Der Preis für die Steuerfreiheit in der Ansparphase ist die nachgelagerte Besteuerung nach Eintritt des Versorgungsfalls. Wurde die Versorgungszusage bei einer Direktversicherung mit Rentenleistung vor dem 1. Januar 2005 erteilt, besteht ein Wahlrecht zwischen Steuerfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung. Von diesem Wahlrecht muss der Arbeitnehmer bis zum 30. Juni 2005 Gebrauch machen.

Bei einer Direktversicherung mit Kapitalleistung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann weiterhin die Pauschalbesteuerung vorgenommen werden. Bei nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Direktversicherungen mit Kapitalleistung besteht keine steuerliche Förderung mehr.