• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Steuerpflicht für Betriebsrenten

Das Alterseinkünftegesetz ändert auch die Besteuerung von Betriebsrenten, indem diese langfristig höher besteuert werden.

Betriebsrenten waren bereits nach bisherigem Recht, ebenso wie die Pensionen der Beamten steuerpflichtig, da sie nicht auf eigenen Beitragsleistungen beruhen. Insoweit ergeben sich durch das Alterseinkünftegesetz keine Änderungen. Da es sich um nachträgliche Arbeitseinkünfte handelt, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40 % der Versorgungsbezüge, höchstens 3.072 Euro abgezogen.

Ab 2005 wird der Werbungskostenpauschbetrag für die Alterseinkünfte der Betriebsrentner auf 102 Euro abgesenkt. Der Versorgungsfreibetrag wird bis 2040 ganz abgebaut. Der Versorgungsfreibetrag beträgt bei Versorgungseintritt bis 2005 40 % der Versorgungsbezüge, wobei der Höchstbetrag auf 3.000 Euro abgesenkt wird. Für jedes folgende Jahr eines Versorgungseintritts vermindert sich der Satz um jeweils 1,6 % in den Jahren 2006 bis 2020 und um jeweils 0,8 % in den Jahren 2021 bis 2040. Parallel sinkt der Höchstbetrag in den Jahren 2006 bis 2020 um jeweils 120 Euro und in den Jahren 2021 bis 2040 um jeweils 60 Euro.

Zum Ausgleich für die Absenkung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Versorgungsempfänger wird ein abschmelzender Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Dieser beträgt bei Versorgungsbeginn bis 2005 900 Euro und sinkt in den Jahren 2006 bis 2020 um jeweils 36 Euro und in den Jahren 2021 bis 2040 um jeweils 18 Euro. Bei Versorgungseintritt bis 2005 beträgt demnach der Versorgungsfreibetrag zuzüglich des Zuschlags maximal 3.900 Euro. Hinzu kommt noch der Arbeitnehmer Pauschbetrag für Versorgungsempfänger in Höhe von 102 Euro, sodass der Gesamtabzug für Bestandsrentner 4.002 Euro beträgt. Das ist sogar etwas mehr als der derzeit geltende höchstmögliche Abzug von 3.992 Euro. Der Abbau der Abzugsbeträge wirkt sich also erst in den folgenden Jahren aus.