• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Erbschaftsteuer bei Insolvenz eines ererbten Betriebs

Ging ein Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall in die Insolvenz, führte dies nach der bisherigen Rechtsprechung dazu, dass die Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer rückwirkend entfielen. Diesen Grundsatz stellt der Bundesfinanzhof nun in Frage.

Der Erbe von Betriebsvermögen erhält bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer erhebliche Vergünstigungen:

  • Der Steuerwert berechnet sich nach dem Einheitswert des Betriebsvermögens, Berechnungsgrundlage sind die Steuerbilanzwerte. Stille Reserven werden also nicht aufgedeckt.

  • Der Erbe erhält einen Freibetrag, bis zu dem das ererbte Betriebsvermögen überhaupt nicht besteuert wird. Bis zum 31. Dezember 2003 lag dieser Freibetrag bei 256.000 Euro, zum 1. Januar 2004 wurde er auf 225.000 Euro abgesenkt.

  • Für den Teil des Betriebsvermögens, der den Freibetrag übersteigt, erfolgt ein Bewertungsabschlag. Dieser wurde bis zum 31. Dezember 2003 in Höhe von 40 % gewährt, seit dem 1. Januar 2004 liegt er bei 35 %.

  • Und schließlich findet für Betriebsvermögen immer die Besteuerung nach der Steuerklasse I statt.

Diese Vergünstigungen haben den Zweck, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Betriebes nicht durch zu hohe Erbschaftsteuerzahlungen zu gefährden. Voraussetzung für diese Vergünstigungen ist allerdings, dass der Erbe den Betrieb fünf Jahre lang nicht veräußern darf. Wird das Betriebsvermögen doch innerhalb der 5-Jahres-Frist verkauft oder der Betrieb aufgegeben, so entfallen die Vergünstigungen rückwirkend.

Allerdings fallen die Vergünstigungen nicht nur beim freiwilligen Verkauf oder der Aufgabe weg, sondern auch bei erzwungenen Verkäufen und Aufgaben und nach bisheriger Rechtsprechung sogar bei der Insolvenz. Gerade bei einer Insolvenz wird der Wegfall als ungerecht empfunden - der Erbe verliert nicht nur das ererbte Betriebsvermögen, sondern muss auch noch nachträglich Steuern auf etwas entrichten, über das er gar nicht mehr verfügen kann.

Der Bundesfinanzhof hat sich nun dieser Problematik angenommen und eine vorsichtige Wende eingeleitet: Seiner Auffassung nach ist die durch den Insolvenzverwalter erzwungene Aufgabe des Betriebs nicht gleichzusetzen mit der direkten Aufgabe oder dem Verkauf durch den Erben. Daher haben die Richter in einem konkreten Fall die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheides ausgesetzt. Die genauen Kriterien müssen aber noch in einem Revisionsverfahren geklärt werden. Für die Erben lässt diese Entscheidung hoffen!