• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vorweggenommene Betriebsausgaben bei Existenzgründern

Weiterbildungskosten, die vor der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können unter Umständen als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Wenn Sie zurzeit noch Arbeitnehmer sind, allerdings planen, sich selbstständig zu machen, können Sie grundsätzlich nur einen sehr geringen Betrag für Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Regelmäßig erkennen die Finanzämter die Weiterbildungskosten nämlich nur als Ausbildungskosten an. Dafür sind dann lediglich Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 920 Euro und bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1.227 Euro steuerlich abzugsfähig.

Von dieser Praxis sind jedoch Ausnahmen möglich. Weiterbildungskosten, die vor Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können möglicherweise auch als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre bisherige Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Ihrer zukünftigen selbstständigen Tätigkeit Ähnlichkeiten aufweist.

Haben Sie bereits ein Gewerbe angemeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit angezeigt, dann haben Sie gute Chancen, dass Ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden - auch wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Ist absehbar, dass im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Selbstständigkeit hohe Weiterbildungskosten entstehen, sollten Sie daher in jedem Fall frühzeitig ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit anzeigen und diese dann eben nur nebenberuflich beginnen.