• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Lebenspartnerschaft ohne Erbschaftssteuerprivileg

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, anders als die Ehe, kein erbschaftssteuerliches Privileg.

Die erbschaftssteuerliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bemisst sich nicht nach den Privilegien der Ehe. So hat der überlebende Partner weder Anspruch auf die Steuerklasse I noch auf den Freibetrag, der einem Ehepartner zustehen würde. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil zu dieser Frage die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, die diese Privilegien nicht gewähren wollte.

Die Richter sahen den Gesetzeswortlaut als eindeutig an, in dem ausdrücklich von "Ehegatten" die Rede ist. Und damit ist ihrer Meinung nach unzweifelhaft nicht der gleichgeschlechtliche Partner einer Lebenspartnerschaft gemeint. Ebenso fehle für die analoge Heranziehung eine planwidrige Gesetzeslücke, denn die mit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vorgenommenen Rechtsänderungen durch den Gesetzgeber seien abschließend gewesen. Schließlich kommt auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes (Art. 3 Abs.1) angesichts des ebenfalls im Grundgesetz verankerten, nur für die Ehe geltenden besonderen staatlichen Schutzes nicht in Betracht.