• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Erbvertrag verbietet keine Schenkungen

Ein Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, durch Verfügungen sein eigenes Vermögen und gleichzeitig den Nachlass zu verändern und zu vermindern.

Erbverträge können anstelle von Testamenten letztwillige Verfügungen enthalten, die einer erhöhten Bestandskraft unterliegen sollen. So kann ein Erbvertrag nach seinem Abschluss grundsätzlich nur mit Zustimmung des anderen Vertragsschließenden aufgehoben werden. Nicht berührt wird durch diese Bindung allerdings das Recht des Erblassers, als Vertragspartei noch zu Lebzeiten über sein Vermögen zu verfügen. Auch Schenkungen, die zwangsweise zur Minderung des späteren Nachlasses führen, sind zulässig, soweit keine gezielte Benachteiligung des Vertragserben vorliegt.

Das Landgericht Coburg wies daher die Klage eines durch Erbvertrag zum Alleinerben bestimmten Sohnes gegen seine Schwester ab, die von der Erblasserin vor deren Tode eine größere Summe geschenkt bekam. Die Schenkung erfolgte für von der Tochter erbrachte Pflegeleistungen. Die Kammer sah darin unbeschadet der vertraglichen Bestimmung, wonach der Sohn für die Erbeinsetzung die Pflege der Erblasserin zu übernehmen habe, keinen Unwirksamkeitsgrund der Schenkung, da es erkennbar an einer Benachteiligungsabsicht gefehlt habe. Nur Verfügungen, die gezielt auf die Schlechterstellung des Vertragserben abzielen, können angegriffen werden.