• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aussetzung der Vollziehung bei Veräußerungsgeschäften

Bis abschließend über die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften entschieden ist, kann nun Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und anderen Wirtschaftsgütern (Ausnahme: Grundstücke) verfassungswidrig, denn der Steueranspruch ist wegen struktureller Vollzugshindernisse kaum flächendeckend durchsetzbar. Es fehlt an einem System, wonach die privaten Veräußerungsgeschäfte erfasst werden. Nur bei Grundstücksverkäufen erfolgt regelmäßig eine Meldung an das Finanzamt.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster ist Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Steuerbescheide bestehen. Dem hat sich jetzt der Bundesfinanzminister in einem Erlass angeschlossen. Voraussetzung ist, dass Sie die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift geltend machen. Die Aussetzung der Vollziehung kann nur dann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.