• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Entwurf zum Investmentmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Investmentmodernisierungsgesetz vorgelegt.

Die Bundesregierung plant ein "Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen", dessen Entwurf der Bundesfinanzminister jetzt vorgelegt hat. Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für Investmentfonds so verbessert werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fondsgesellschaften insbesondere gegenüber Anbieter in anderen EU-Staaten gefördert wird. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz die Finanzdienstleistungsaufsicht und der Anlegerschutz gestärkt.

Neben der erstmaligen Zulassung von Hedgefonds sieht das Gesetz unter anderem die Aufhebung der bisher gesetzlich geregelten Fondstypen, ein deutlich schnelleres Genehmigungsverfahren für Vertragsbedingungen von Investmentfonds und Anpassungen im Bereich der Besteuerung in- und ausländischer Fonds vor, beispielsweise die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auch bei Auslandsfonds.

Mit der Regelung von Hedgefonds wird es Fondsgesellschaften ermöglicht, alternative und innovative Anlagestrategien umzusetzen. Hedgefonds können auch in schwieriger Marktlage Erträge erwirtschaften. Vor dem Hintergrund der Börsenentwicklung in den vergangenen Jahren sind sie für institutionelle Anleger immer wichtiger geworden. Zur Risikobegrenzung werden die Anlageinstrumente, die von einem Hedgefonds erworben werden können, beschränkt. Außerdem gelten für Hedgefonds hohe Transparenzanforderungen. Um darüber hinaus für den privaten Anleger das Risiko zu verringern, ist die Anlage für diese Personengruppe auf eine Beteiligung an Dachfonds beschränkt. Privatanleger müssen von den Fondsanbietern zudem mit einem expliziten Warnhinweis auf das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals hingewiesen werden.

Steuerlich werden Hedgefonds wie die herkömmlichen Investmentfonds behandelt. Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften unterliegen nicht der Besteuerung, gleichgültig ob diese Geschäfte zu Zwecken der Absicherung oder zu Zwecken der Investition getätigt werden. Hedgefonds und Hedgefonds-Zertifikate werden damit steuerlich gleich behandelt.