• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Nachträgliche Erbschaftsteuer bei Insolvenz

Auch eine Insolvenz gilt als Betriebsaufgabe und führt damit zur Nachversteuerung von Betriebsvermögen.

Nach dem Erbschaftsteuergesetz können Sie für Betriebsvermögen einen Freibetrag von 256.000 Euro in Anspruch nehmen. Die Regelung ist dazu gedacht, Betriebsvermögen zu entlasten, da der Verkauf eines Betriebs mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen durch die Erben nicht im Sinne des Gemeinwohls ist. Allerdings ist im Gesetz auch geregelt, dass der Freibetrag nachträglich entfällt und Sie die Steuer nachzahlen müssen, wenn Sie den Betrieb oder Teile davon innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußern. Auch eine Betriebsaufgabe gilt als Veräußerung im Sinne des Gesetzes und führt zur Nachversteuerung.

Besonders hart ist deshalb ein Urteil des Finanzgerichts München, das auch die Insolvenz einer GmbH als Betriebsaufgabe gewertet hat. Da sich der Erbe die Insolvenz in der Regel nicht aussucht und auch aus der Vermögensverwertung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht profitiert, war streitig, ob die Insolvenz auch als Veräußerung oder Betriebsaufgabe zu werten ist. Die Richter hatten mit dem glücklosen Erben kein Einsehen und verurteilten ihn zur nachträglichen Zahlung der Erbschaftsteuer auf das ererbte Betriebsvermögen. Dem Erben gaben die Richter den Rat, beim Finanzamt einen Erlassantrag für die Erbschaftsteuer zu stellen.

Nach diesem Urteil sollte sich der Erbe eines in die Krise geratenen Unternehmens gründlich überlegen, ob er die Erbschaft annehmen will. Wenn eine Sanierung nicht erfolgversprechend und eine Veräußerung aufgrund der Krise nicht mehr möglich ist, muss der Erbe am Ende noch Steuern zahlen für eine Erbschaft, von der er gar keinen Vorteil hatte.