• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Scheidungsunterhalt aus einer Erbschaft

Als Alleinerbin kann die Witwe gegenüber der Exfrau ihres verstorbenen Mannes zur Weiterzahlung des vereinbarten Unterhalts verpflichtet sein.

Nach der Scheidung hat der wirtschaftlich besser Gestellte dem anderen Ehegatten Unterhalt zu leisten. Diese Verpflichtung geht auch auf die Erben des Nachlasses über, wenn der Erblasser eine freiwillige Verpflichtung eingegangen ist und diese aus dem Nachlass erfüllt werden kann. Hat der Erblasser zu Lebzeiten mit seiner früheren Ehefrau eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, so geht die daraus resultierende Unterhaltspflicht auch auf die erbende Witwe über.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist die Unterhaltsverpflichtung jedoch vom Wert des Nachlasses abhängig. So darf zunächst keine über den Nachlasswert hinausgehende Verpflichtung entstehen. Daneben muss der Witwe und Erbin des Verstorbenen der Pflichtteil erhalten bleiben, der ihr von Gesetzes wegen zusteht. Schließlich erfolgt eine weitere Begrenzung auf den fiktiven Pflichtteil, den die Exfrau und Unterhaltsberechtigte bei noch bestehender Ehe erhalten hätte. Ist das Nachlassvermögen insoweit aufgezehrt, erlischt die Unterhaltsverpflichtung.