• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.

Seit mittlerweile über 30 Jahren gibt es den Solidaritätszuschlag, und fast genauso lange wird vor Gericht schon über dessen Zulässigkeit gestritten. Bisher hat der Soli alle juristischen Angriffe überlebt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über die neueste Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen den Soli ab dem Jahr 2020 richtete. Die Verfassungsrichter haben dabei nicht nur dem Soli, sondern auch potenziellen künftigen Ergänzungsabgaben des Bundes grünes Licht gegeben.

Die Argumente der Beschwerdeführer waren solide, und auch ein Gutachten der Bundesrechtsanwaltskammer hat dem Soli in seiner jetzigen Form Verfassungswidrigkeit bescheinigt. Immerhin war Ende 2019 der Solidarpakt II ausgelaufen, und seit 2021 wird der Soli nur noch bei einem kleinen Teil der Einkommensteuerzahler erhoben. Doch die Verfassungsrichter ließen sich davon nicht beeindrucken. Sie gestanden dem Bundesgesetzgeber sogar entgegen der in der juristischen Fachliteratur überwiegend vertretenen Auffassung deutlich größere Freiheiten bei der Erhebung einer Ergänzungsabgabe wie dem Solidaritätszuschlag zu.

Das Auslaufen des Solidarpakts II spiele keine Rolle, meinen die Richter. Dadurch sei lediglich die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung der neuen Länder durch den Bund zum Ende gekommen. Das bedeute aber nicht, dass der Bund nicht auch nach diesem Zeitpunkt wiedervereinigungsbedingten Bedarf zur Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen hat. Außerdem sei der Zuschlag in Höhe von 5,5 % derzeit noch nicht außer Verhältnis zu der Höhe dieses Mehrbedarfs, der mit dem Soli gedeckt werden soll.

Dem Gesetzgeber bescheinigten die Richter einen weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum bei der Erhebung und Fortführung einer Ergänzungsabgabe des Bundes aufgrund eines finanziellen Mehrbedarfs. Der Gesetzgeber habe lediglich bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe die Pflicht, seine ursprüngliche Entscheidung zur Einführung einer Ergänzungsabgabe in gewissen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob die seinerzeit angenommene Entwicklung des finanziellen Bedarfs noch der Realität entspricht. Das sei beim Soli allerdings gegeben, wie schon die Anpassung der Regelungen ab dem Jahr 2021 belegten, die zu einer Reduzierung des Steueraufkommens aus dem Soli auf das Niveau führten, das der Bund im Verfahren als verbliebenen Mehrbedarf für vereinigungsbedingte Aufgaben angab.

Möglicherweise wird es auch in Zukunft noch Steuerzahler oder Politiker geben, die aus Prinzip Klage gegen den Soli erheben. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben diese jedoch kaum noch Aussicht auf Erfolg. Die beste Chance auf ein Ende des Solis ist eine politische Entscheidung durch den Gesetzgeber. Doch welcher Politiker konnte in der Vergangenheit schon der Aussicht auf höhere Steuereinnahmen für deren jeweilige Lieblingsprojekte widerstehen? Der Charme des Soli für Bundespolitiker besteht nämlich darin, dass das Aufkommen vollständig in den Bundeshaushalt fließt, während die Einkommensteuer und viele andere Steuern mit den Ländern und Kommunen geteilt werden müssen. Viel Hoffnung darauf, dass der Soli jemals wieder abgeschafft wird, sollten sich die Steuerzahler also besser nicht machen.