• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Steuerfreiheit von Bildungsleistungen

Trotz einer Änderung der Steuerbefreiungsregelung für Bildungsleistungen behalten die bisherigen Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden ihre Gültigkeit.

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen an europarechtliche Vorgaben angepasst. Ursprünglich war eine deutlich weitgehendere Reform der Regelung geplant, letztlich hat man sich aber doch auf die Anpassung an EU-Vorgaben beschränkt. Dadurch wurden Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit Bildungsaufgaben betraut sind, als begünstigte Leistungserbringer ergänzt, der Umfang der begünstigten Leistungen auf "Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung" ausgedehnt und ein separater Befreiungstatbestand für Privatlehrer aufgenommen. Die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen bleiben durch die Gesetzesänderung bleiben unverändert umsatzsteuerfrei.

Die Steuerbefreiung von durch Einrichtungen erbrachte Leistungen sieht dabei weiterhin eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vor. Auch wenn sich der Inhalt der Bescheinigung durch die Gesetzesänderung etwas geändert hat, weist das Bayerische Landesamt für Steuern darauf hin, dass die vor dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 ausgestellten Bescheinigungen auch nach dem 31. Dezember 2024 die Voraussetzungen der ab 2025 gültigen Gesetzesfassung erfüllen. Sie sind deshalb bis zum Ablauf eines etwaigen Gültigkeitszeitraums oder bis sie von der Landesbehörde widerrufen werden weiter gültig. Die Beantragung einer neuen Bescheinigung zum 1. Januar 2025 durch Bildungseinrichtungen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.