• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022

Nachträgliche Ausgaben für eine inzwischen steuerbefreite Photovoltaikanlage können möglicherweise doch geltend gemacht werden.

Seit 2022 sind die Einnahmen aus vielen kleineren Photovoltaikanlagen steuerfrei. Im Gegenzug können aber auch keine Betriebsausgaben für deren Betrieb geltend gemacht werden. Wer daher in 2022 oder später noch Betriebsausgaben geltend machen will, die mit den Einnahmen aus Jahren vor 2022 zusammenhängen, wird vom Finanzamt regelmäßig enttäuscht. Das ist aber so nicht richtig, meint das Finanzgericht Münster, denn die in 2022 oder später geltend gemachten Ausgaben hängen in diesem Fall gerade nicht mit steuerfreien Einnahmen zusammen, sondern mit Einnahmen, die noch der Steuerpflicht unterlegen haben. Es hat deshalb dem Kläger, der 2022 noch Steuerberatungskosten und die Umsatzsteuernachzahlungen für 2020 und 2021 geltend machen wollte, die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Dieser Beschluss ist noch kein Freibrief für andere Anlagenbesitzer in einer vergleichbaren Lage, denn zunächst muss das Finanzgericht und danach möglicherweise auch der Bundesfinanzhof in der Hauptsache entscheiden. Wer aber ebenfalls nach 2021 noch Ausgaben für die Photovoltaikanlage hatte, die mit Einnahmen vor 2022 in Verbindung stehen, kann Hoffnung schöpfen, dass noch nicht alles verloren ist.